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Hausordnung
1870 Uckermark

Für die Nutzung der Ferienunterkünfte Sommergrün, Himmelblau und Jägerhütte ist die folgende Hausordnung einzuhalten:

Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

 

Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast bekannte Hausordnung. Die Anerkennung der Hausordung erfolgt mit der geleisteten Zahlung des Mietpreises.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.

Nachtruhe
Die Nachtruhe im gesamten Haus, sowie im Außenbereich gilt von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr.
Bitte nehmt Rücksicht auf die anderen Gäste im Haus.

Nutzung
Die Nutzung der Ferienunterkunft, des Gartens und des Inventars ist ausschließlich den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten Gäste vorhaben, die Ferienunterkunft mit mehr Personen als vereinbart nutzen, ist im Vorfeld die Genehmigung der Eigentümer einzuholen. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.

Die Benutzung der Waschmaschine ist ebenfalls ausschließlich den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten.

Wasser/ Abwasser

Kröchlendorff ist nicht an die Kanalisation angschlossen. Jegliches Schmutzwasser muss abgepumpt und abtransportiert werden. Deshalb geht bitte sparsam mit dem Wasser um!

 

Textilien und Inventar
Die Ferienunterkunft inklusive Inventar, die zum Haus gehörenden Einrichtungen sowie der Außenbereich sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Grob fahrlässige Beschädigungen an Haus und Inventar oder die Entwendung von Einrichtungsgegenständen müssen über den Mieter selbst oder dessen die Haftpflichtversicherung beglichen werden.

Das Verwenden von Textilien und Inventar (wie Handtücher, Decken, Kissen, Stühle usw.) im Außenbereich und zur Mitnahme, z.B. an Badeseen, ist nicht gestattet.
Bei Bedarf bitte Anfrage an den Vermieter.

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Rauchverbot
Das Rauchen ist in den Ferienunterkünften sowie im gesamten Gebäude ist nicht erlaubt. Im Außenbereich bitte einen Aschenbecher benutzen und die vollständig abgekühlten Zigarettenreste im Restmüll entsorgen.

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren in die Ferienunterkünfte ist nicht gestattet.

 

Internet

Der kostenlose Internetzugang steht den Gästen für die Dauer ihres Aufenthalts zur Verfügung. Die Nutzung des Internetzugangs erfolgt dabei auf eigene Gefahr. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Dabei gilt insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu downloaden, vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massennachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Aktivitäten der Feriengäste im Internet.

 

E-Autos

Das Laden von von E-Autos ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Bedarf ist vorab die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Es fallen dafür Gebühren für Energiekosten an.

 

Veranstaltungen und Partys

Veranstaltungen und Partys sind in den Ferienwohnungen und im Außenbereich grundsätzlich untersagt. Jedes Treffen von mehreren Personen in der Ferienunterkunft hat die entsprechenden Bedingungen dieser Hausordnung zu erfüllen.

 

Mülltrennung und Entsorgung

Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitten wir unsere Feriengäste, ebenfalls den Müll zu trennen. Dafür stehen entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten für Kompost, Papier, Kunststoff, Restmüll und Glas zur Verfügung.

Auch neue Mülltüten sind in der Ferienunterkunft vorhanden, die bei Bedarf verwendet werden können.

Es ist grundsätzlich verboten Essensreste, Müll oder Hygieneartikel in die Toilette oder andere Abflüsse werfen. Essensreste werden im Restmüll entsorgt.

Der Müll wird von den Mietern selbständig  in den dafür vorgesehenen Behältern vor Haus Nr. 4 entsorgt.
Biomüll/ Kompost (keine Essensreste!) bitte eigenständig auf dem Komposthaufen im Garten entsorgen (siehe Lageplan).

 

Grillen/Feuer

Generell gilt auf dem Grundstück ein Verbot für offenes Feuer.

Bei der Nutzung des bereitgestellten Grills im Garten ist zu beachten, dass die Restkohle und Asche bis zur vollständigen Auskühlung im Grill verbleibt (mindestens 2 Tage) und erst dann im Restmüll oder Kompost entsorgt wird.

 

Zutrittsrecht
Der Vermieter hat Zutrittsrecht zu den Ferienunterkünften, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

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